Ob gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler – hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Übernahme der Therapiekosten.
Gesetzlich Versicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung habe ich die Berechtigung, über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum ersten Termin mit.
Privat Versicherte
Durch die staatlich anerkannte Approbation bin ich berechtigt, über private Krankenkassen abzurechnen. Bitte klären Sie vor unserem ersten Termin selbstständig, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bereits das Erstgespräch kostenpflichtig ist, auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen sollte. Die Kosten richten sich nach den „Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen“ vom 01.07.2024.
Selbstzahler
Unabhängig von der Versicherung können Sie sich jederzeit dafür entscheiden, die Therapie selbst zu bezahlen. Die Gebühr für eine Sitzung richtet sich nach den „Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen“ vom 01.07.2024.
